Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines -

Geltung Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge mit unseren Auftraggebern und gelten auch für künftige Geschäfte mit diesen. Sie finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Dem in diesen Bestimmungen genannten „Unternehmer" oder „Kaufmann" stehen gleich die juristische Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Auf Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen worden ist.

 

2. Angebot und Abschluß

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung, die auch per eMail erfolgen kann, verbindlich.

(2) Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und unserem Auftraggeber sind bei Vertragsabschluß schriftlich niederzulegen. Bei oder nach Vertragsschluß getroffene Vereinbarungen zwischen unseren Mitarbeitern oder Vertretern mit unseren Auftraggebern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die Vertretungsmacht unserer Mitarbeiter und Vertreter ist insoweit beschränkt.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auch ohne besondere Aufforderung, alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und uns von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Umstände und Vorgänge, die erst während der Tätigkeit von uns bekannt werden.

 

3. Preis, Zahlung, Preisänderungen

(1) Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, das Werk/die Datensätze nur Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Preise zu liefern. Im übrigen sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Skontoziehung ist nicht zulässig.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sofort fälligen Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug.

(4) Der Auftraggeber hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(5) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und ggf. vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Datensätze die Löhne oder andere marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist nicht statthaft.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Ansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen, wenn diese Ansprüche von uns nicht anerkannt und nicht rechtskräftig festgestellt sind.

 

5. Lieferfrist

(1) Lieferfristen und -termine gelten nur dann als verbindlich, wenn dies von uns schriftlich bestätigt ist.

(2) Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehenen und nach Vertragsabschluß eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Ware von erheblichem Einfluß sind. Als eine nicht von uns zu vertretende Handlung im Sinne dieser Bestimmung gelten auf jeden Fall auch Streiks und Aussperrungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn die verzögernden Umstände bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Die vereinbarte Lieferfrist für das Werk verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

(3) Teillieferungen sind innerhalb der verbindlich vereinbarten Lieferfristen zulässig.

 

6. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Werk unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen (§ 377 HGB).

(2) Voraussetzung für die Nacherfüllung (vgl. Ziff. 8 dieser AGB) ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel.

 

7. Druckvorlagen

(1) Vom Auftraggeber gelieferte Druckvorlagen sind verbindlich; die Folgen darin enthaltener Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Freigabe-pdf´s, Korrekturabzüge uns Ausfallmuster zu prüfen und mit dem Poduktionsfreigabevermerk zurückzusenden. Als Freigabevermerk gilt auch die formlose Freigabe per eMail. Für stehengebliebene Fehler haftet der Auftraggeber. Kosten, die durch nachträgliche Abänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Anweichungen von der Vorlage verlangt werden.

(3) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster u.ä. Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht schriftlich erteilt wird.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, insbesondere der Prüfung der Andrucke, Korrekturen und der Abgabe der Druckreif-Erklärung, so gilt nach erfolgloser Fristsetzung die Freigabe als erteilt.

(5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

(6) Für die Richtigkeit redaktioneller Daten oder Herstellerangaben u.ä. der gelieferten Daten übernehmen wir keine Haftung.

 

8. Sach- und Rechtsmängel

(1) Wir verschaffen dem Auftraggeber das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln. Fehler, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit des Werks führen, bleiben außer Betracht. Kein Mangel sind solche Beeinträchtigungen, die aus der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammenden Gründen resultieren.

(2) Wir erbringen Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Datensatzes oder dadurch erfolgen, dass wir Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

(3) bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 9 dieser AGB.

 

9. Urheberrecht und Rechte Dritter

(1) Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Manuskripte und Bildvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Erfolgen Lieferungen oder Zeichnungen oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers, und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Das Urheberrecht an eigenen Originalen und dergleichen sowie das Recht der Vervielfältigung verbleiben uns vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung.

 

10. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen, Verjährung

(1) Wir schließen unsere Haftung für jeden Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für entgangene Gewinne des Auftraggebers. Er gilt nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers. Er gilt ferner nicht bei Ansprüchen des Auftraggebers aus Produkthaftung.

(2) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- oder Rechtsmängeln (Ziff. 8 dieser AGB) verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen das Werk herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Für sonstige Ansprüche des Auftraggebers aus Vertrag oder aus einem Schuldverhältnis gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen.

(4) bei Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(5) Für die uns gelieferten Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Stanzwerkzeuge und sämtliche andere Gegenstände, die uns vom Auftraggeber geliefert wurden übernehmen wir keine Haftung. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werrden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

 

11. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheimzuhalten. Die Informationen und Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertragsgegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte unwahrscheinlich ist.

(2) Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

(3) Der Auftrag wird im Sinne von § 11 BDSG, d.h. als Auftragsdatenverarbeitung durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten von uns ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden. Ergänzend gilt die in jedem Fall gesondert zwischen dem Auftraggeber und uns schriftlich abzuschließende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.

 

12. Impressum

Wir behalten uns vor, unseren Firmentext bzw. Firmenzeichen (Logo) in die Werke einzubringen.

 

13. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Stadthagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Zwischenhändler einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Druckversion | Sitemap
© Carsten Fuß